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Online-Shopping: Wenn bestellte Ware nicht kommt

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Die Zahl der Online-Einkäufe steigt ständig. Aber längst nicht jede Bestellung kommt beim Kunden an. Das ist besonders ärgerlich, wenn die Ware schon bezahlt ist. Kennen Sie für diesen Fall Ihre Rechte?

In Deutschland kaufen laut einer Bitkom-Studie 54 Millionen Bürger online ein, 77 Prozent davon sogar mehrmals im Monat. Bei so vielen Bestellungen kann auch einmal etwas schiefgehen, so kommt beispielsweise nicht jede Bestellung beim Käufer an. Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  • Natürlich gibt es Abzocker, die die Ware nie liefern wollten. Das ist aber glücklicherweise nicht die Regel. Betrüger erkennt man beispielsweise daran, dass es kein Impressum auf der Seite gibt. Auch bei einem Postfach im Impressum sollte man vorsichtig sein, denn ein Postfach kann man nicht verklagen. Eine Adresse außerhalb Europas kann ebenfalls zum Problem werden.
  • Möglicherweise bieten Shops mit wenig Erfahrung Schnäppchen an und werden anschließend von der großen Nachfrage überrannt. Dann sollte der Händler den Käufer darüber informieren, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis er das gekaufte Produkt in Händen hält.
  • Schließlich kann es auch sein, dass die Ware rechtzeitig das Lager verlassen hat, aber trotzdem nie beim Kunden ankommt.

Wie Sie im Falle eines Falles richtig reagieren
Kommt die Ware nicht, sollte der Käufer den Versender kontaktieren. Hat dieser die Ware ordnungsgemäß verschickt und sie kommt dennoch nicht an, haftet der Händler. Das heißt, er muss beim Versandunternehmen nachforschen oder die Ware ein zweites Mal schicken. Trotz der häufig üblichen Sendungsnachverfolgung wird längst nicht jede Ware versichert verschickt und somit kann auch nicht jedes Paket oder Päckchen im Internet nachverfolgt werden.

Kommt eine Bestellung nicht rechtzeitig an, muss man dem Händler eine Nachfrist setzen. Ausnahme: Die Bestellung ist ganz klar an einen Termin gebunden – beispielsweise bei einem Brautstrauß. Dieser Kauf müsste also rückabgewickelt werden. Ansonsten muss der Käufer eine angemessene Frist setzen, die je nach Produkt zwischen ein und sechs Wochen betragen kann.

Wie bekommen Sie im Zweifelsfall Ihr Geld zurück?
Muss der Kauf rückabgewickelt werden, ist es besonders praktisch, wenn man auf Rechnung bestellt hat: keine Ware – kein Geld. Allerdings kann man nicht überall im Netz auf Rechnung einkaufen. Wer mit der Kreditkarte bezahlt, sollte bei seiner Sparkasse oder dem Kreditkartenanbieter im Vorfeld nachfragen, ob das sogenannte Chargeback möglich ist, also die Möglichkeit, unberechtigt eingezogene Beträge zurückzuholen. Das geht auch bei der Lastschrift und bei PayPal, nicht aber, wenn man das Geld selbst überwiesen hat. Grundsätzlich gilt, dass man Fristen beachten muss, wenn man sein Geld zurückholen will. Die Verbraucherzentralen helfen bei Fragen zu diesem Thema weiter.


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